NSG Ochsenholz

Im Naturschutzgebiet "Ochsenholz" in Nordrhein-Westfalen ist laut dem Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg, Ausgabe 36 vom 08.09.2012 das Ausüben von Geocaching verboten. Dies geht aus der ordnungbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebietes  „Ochsenholz“ im Regierungsbezirk Arnsberg vom 23.08.2012 hervor. Darin heißt es in §3, Abs.1, Punkt 16:

Es ist verboten [...] Sport-  und  Kulturveranstaltungen  aller  Art durchzuführen  sowie  Einrichtungen  für  den  Wasser-, Eis-, Motor-, Ball-, Luft und Schießsport  sowie  für  entsprechenden  Modellsport bereitzustellen, anzulegen oder zu ändern und diese  sowie  vergleichbare  Sportarten  (Geocaching) zu betreiben bzw. auszuüben. Hierzu gehört auch das Überfliegen des Schutzgebietes mit Flugmodellen.

Karten des Naturschutzgebietes finden sich im oben verlinkten Amtsblatt auf den letzten beiden Seiten.