Norddeutschland


Aktive Reviewer Im Team Nord

(alphabetisch sortiert)

Chance auf Veröffentlichung / Vorprüfung

Es kommt immer wieder vor, dass für eine neue Idee Geld und Zeit aufgewendet wurde und am Ende scheitert die Veröffentlichung an einem Abstandskonflikt, am Naturschutz oder einem anderen Problem mit den Guidelines. Das muss nicht sein. Das Helpcenter beschreibt wie Du einen Cache vorprüfen lassen kannst: https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=22&pgid=812 Das Team Nord wird auch Dich so unterstützen. Hast Du Dich mit einem Reviewer bereits zu Deinem Projekt ausgetauscht oder andere Gründe für die Wahl eines Reviewers, kannst Du die Reviewerin oder den Reviewer Deines Vetrauens auch in der ersten Reviewernote für das neue Listing angeben.

Sperrzonen

Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, verlinkt ist zum Teil ein Punkt auf der Karte, das gesperrte Gebiet ist meist deutlich größer.


  • Bremen

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

St.Martini Kirche (Bremen Stadt)

Karte

Keine Geocaches auf dem Gelände geduldet

NEIN

Bürgerpark und Stadtwald (Bürgerparkverein)

Karte

Keine Geocaches auf dem Gelände geduldet

NEIN


  • Hamburg

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

NSG Höltigbaum

Karte
 

Bitte die Cacheverstecke mit der Stiftung Naturschutz abstimmen.
Informationen unter http://www.hoeltigbaum.de

EVENTUELL

Flughafen Hamburg GmbH

Karte

 

Bitte die Cacheverstecke auf dem Gelände oder im öffentlichen Gelände drumherum (Sicherheitsbereich) mit der Konzernrechtsabteilung der Flughafen Hamburg GmbH abstimmen. http://www.airport.de

EVENTUELL

Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

Karte

Keine Geocaches auf dem Gelände geduldet

NEIN


  • Niedersachsen

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

Landeshauptstadt Hannover

Karte


In der Eilenriede erlaubt die Landeshauptstadt Hannover keine Caches außerhalb der ausgewiesenen Wege (keine Trampelpfade!), keine Klettercaches und auch keine Angelcaches

EVENTUELL

Landeshauptstadt HannoverKarteSpielplätze dürfen von Erwachsenen nur zur Begleitung der Kinder betreten werden (§ 2 der Spielplatzsatzung)NEIN

Landeshauptstadt Hannover

Karte
 

Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmäler, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten.  (§ 9 SOG-VO)

NEIN

Landeshauptstadt Hannover – Leibnitz-Universität

Karte
 

Caches nur mit Genehmigung des Eigenümers

EVENTUELL

Region Hannover - Steinhuder Meer

Karte I
Karte II
Karte III
Karte IV

In den Naturschutzgebieten Totes Moor, Meerbruchwiesen, Meerbruch und Hagenburger Moor sind Geocaches nur nach Kontakt und Erlaubnis vom Naturparkranger Herrn Nolte Mobil: 0172 170 10 42 möglich

EVENTUELL

In der Nähe des Wasserwerks Elze

Karte

Keine Caches im potentiellen Brutgebiet

NEIN

Harz/Johanneser Bergwiesen

Karte

Der Eigentümer duldet keine Caches auf seinen Grundstücken

NEIN

Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf

Karte

Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird.

NEIN

Schloß Dankern / Dankernsee

Karte

Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Hansestadt Stade

Karte
 

Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmälern, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten. (§ 6 SOG-VO)

NEIN

Forstgenossenschaft Wibbecke

Karte I
Karte II

Karte III

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Standortübungsplatz Osterforde/ Friedrichsfeld

Karte

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Göhrde

Karte

Grundeigentümer dulden keine Caches auf Ihren Grundstücken

NEIN

Upjever

Karte I
Karte II
Karte III

Försterei /Jagdpächter duldet keine Caches

NEIN

Forstrevier Wulfter Berg, Gemeinde

Karte

Gutsverwaltung Schelenburg duldet keine Caches auf seinem Grundstücken

NEIN

Ehra-Lessien

Karte

Privatwald – Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände

NEIN

Stadt Braunschweig, Biotop am Autobahnkreuz Braunschweig-Nord

Karte

Stadt Braunschweig duldet keine Caches in diesem Gebiet

NEIN

Stadt Peine

Karte

Naturdenkmal – keine Caches erlaubt

NEIN

Hilter am Teutoburger Wald

Karte

Fledermausschutzgebiet – Eigentümer duldet keine Caches

NEIN

Luftmunitionsanstalt Harptedt (Dünsen) – Ostteil

Karte

Munitionsreste vermutet; Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers

EVENTUELL

Stadt Celle, Ortsteil Scheuen - Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz

Karte

 

Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers

EVENTUELL

Naturschutzgebiet Bockmerholz, Gaim

Verordnungstext

Karte

Geocaching ist verboten

NEIN

A2 Center AltwarmbüchenKarteDie Eigentümer dulden keine Cache auf dem Geländer (Möbelhaus eingeschlossen).NEIN
Adenstedt LahwaldKarteDie Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Cache auf Ihrem Gelände. Das Gelände umfasst das Waldstück und die Hälfte des Sees.NEIN
Insel im Giftener SeeKarteDie gesamte Insel, einschließlich der Uferzone ist Vogelschutzgebiet. SeeordnungNEIN
Truppenübungsplatz LangenhagenKarteab 01.10.2020 wird Gebiet zum militärischen SicherheitsgebietNEIN
EverstenmoorKarteDerzeit erlaubt die UNB keine Geocaches in diesem GebietNEIN
BennerstedtKarteDie Niedersächsischen Landesforsten haben für weite Teile des Waldes signalisiert, dass aus Naturschutzgründen keine weiteren Caches erlaubt werden.NEIN

 

  • Schleswig-Holstein

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

Forst Bliestorf

Karte

Der Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

NEIN

Forst Bandorf

Karte
 

Caches nur mit Genehmigung der Forstverwaltung erlaubt. Kontaktprofil:  http://www.geocaching.com/profile/default.aspx?guid=b3768ad4-70f4-4213-9157-43c77290c211

EVENTUELL

Jersbeker Forst

Karte

In Absprache mit dem Jagdaufseher / Eigentümer möglich.

EVENTUELL

Sachsenwald

Karte

Derzeit erlaubt der Eigentümer keine Geocaches in diesem Waldgebiet

NEIN

Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf

Karte
 

Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird.

NEIN

Großölanlage Flemhude

Karte

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Beimoorwald

Karte

Klettercaches lediglich in Wegenähe der Wirtschaftwälder.

EVENTUELL

Ehemalige Pulverfabrik und NSG Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen

Karte
 

Stadt Geesthacht duldet keine Caches abseits der Wege und an Liegenschaften der ehemaligen Pulverfabrik

EVENTUELL

Breitenburg-Nordoe

Karte

Privatwald – keine Caches erlaubt

NEIN

Schmilau / Sterley, Horst – Privatwald

Karte

Keine Caches erlaubt ohne Genehmigung des Eigentümers

EVENTUELL

Stadt Quickborn – Privatwald Elsensee

Karte
 

Eigentümer duldet keine T5-Caches

EVENTUELL

Itzehoe - Waldgebiet östlich von ItzehoeKarteDer Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

NEIN

Waldgebiet zwischen Friedensthal und EckernfördeKarteDer Besitzer des Feldes Zwischen dem Wald und Eckernförde duldet keine Überquerung seines Feldes als Abkürzung zum Wald. Für Caches in diesem Waldstück ist die Abstimmung mit dem Wald- und Feldbesitzer erforderlich.EVENTUELL
NSG Wittenborner HeideKarteGeocaches nur nach Genehmigung der zuständigen UNBEVENTUELL
Alte Munitionslager nördl. KellinghusenKarteDer Eigentümer des Gebietes duldet keine Geocaches.NEIN
Diverse Gebiete nördl. + südl. von Lütjenburgzersplittertes Gebiet daher keine KarteDer Eigentümer der Gebiete duldet keine Geocaches auf Bereichen seiner GrundstückeNEIN

Verhalten im Wald

Schleswig-Holstein – Kleiner Knigge

§ 17 Landeswaldgesetz

Erlaubt:

  • Freies Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr
  • Wegegebot zur Nachtzeit
  • Wegegebot für Fahrräder, Schlittenhunde, andere Haustiere und angeleinte Hunde

Verboten:

  • Betreten von Flächen, auf denen Forstarbeiten laufen
  • Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten, Wildäckern und forstwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen und jagdlichen Einrichtungen
  • Betreten von gesperrten Flächen (§ 20 Landeswaldgesetz)
    • Organisierte Veranstaltungen (§ 17 Abs. 2 Nr. 4 Landeswaldgesetz)
    • Reiten im Wald abseits von ausgewiesenen Reitwegen

§ 30 Landesnaturschutzgesetz

Erlaubt:

  • Betreten von Privatwegen sowie Wegrändern zum Zwecke der Erholung
  • Radfahren auf Privatwegen
  • Betreten des Meeresstrandes

Verboten:

  • Betreten von allen landwirtschaftlich genutzten Flächen
  • Betreten von Naturschutzgebieten (Schutzverordnungen)
  • Mitführen von Hunden am Meeresstrand vom 1.4. bis 31.10.
  • Mutwilliges Beunruhigen von Tieren und Entnahme von Pflanzen

Jagdrecht

Erlaubt:

  • Wildbeobachtung im Rahmen des Betretungsrechtes

Verboten:

  • Benutzung jagdlicher Einrichtungen, z. B. Hochsitze
  • Vorsätzliche Störung der Jagd
  • Betreten von Flächen, die wegen Jagdbetriebs vorübergehend gesperrt sind

Landesforsten Niedersachsen

Empfehlungen für naturverträgliches Geocaching in den Niedersächsischen Landesforsten: https://www.landesforsten.de/erleben/unterwegs-in-den-nlf/geocaching/


Adoption

Die Übernahme / Adoption eines Caches durch einen anderen Owner ist nur auf Veranlassung des derzeitigen Owners möglich (über die Seite https://www.geocaching.com/adopt/). Eine "Zwangsadoption" durch einen Reviewer ist nicht möglich. Archivierte Caches können nicht zum Zweck einer Adoption aus dem Archiv zurückgeholt werden.


Angelcaches

an Hauptverkehrsstraßen

Angelcaches in unmittelbarer Nähe zu einer vielbefahrenen Straße oder Parkplätzen benötigen die Erlaubnis der Kommune, aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf. Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder E-Mailadresse der Person, die sie erteilt hat.

an Laternen

Hier benötigen wir ebenfalls die Erlaubnis der Kommune, aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf. Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder E-Mailadresse der Person, die sie erteilt hat.

Hintergrund:

Da ein Beklettern der Laternen nicht ausgeschlossen werden kann und in einigen Gemeinden das Beklettern von Laternen und anderen öffentlichen Einrichtungen verboten ist, wird das Beklettern dort als Ordnungswidrigkeit verfolgt und ist daher zu unterlassen. Es ist schon zu Polizeieinsätzen gekommen, wenn Cacher auf Laternen geklettert sind. Die Cacheowner werden oft recht schnell ermittelt und die Kosten der Aktion können den Ownern in Rechnung gestellt werden. Nach Angaben von Straßenlaternen-Betreibern ist die Statik einer Laterne nicht für das Beklettern ausgelegt.

in Naturschutzgebieten/Biotopen

bei Angelcaches in NSG/Biotopen brauchen wir eine Erlaubnis der zuständigen UNB.
Hintergrund:
Unsere Ausbildung erlaubt es uns nicht, die Schutzwürdigkeit von Schutzgebieten zu beurteilen. Dieses kann lediglich die zuständige UNB.
Ob beim hantieren mit der Angel oder beim zurücklegen bzw. verschieben Flora und Fauna gestört werden kannst auch du nicht ausschließen, daher müssen wir leider auf diese Erlaubnis bestehen.



Archivierung lange deaktivierter Caches 

Ist ein Cache mehr als 2,5 - 3 Monate deaktiviert, ohne dass hierfür ein nachvollziehbarer Grund (z.B. Fledermausschutzzeit) vorliegt, erfolgt eine Verwarnung durch einen Reviewer. Erfolgt nach weiteren 30 Tagen keine Rückmeldung durch den Cacheowner, wird der Cache vom Reviewer archiviert.

Caches, die wegen mangelnder Wartung vom Reviewer archiviert wurden, können nicht mehr aus dem Archiv zurückgeholt werden. Soll der Cache weiter bestehen, muss daher ein komplett neues Cachelisting angelegt und eingereicht werden.


Baumklettern

Sofern dein Cache auf einem Baum liegt, den eine normalgroße erwachsene Person nicht erreichen kann, ohne den Erdboden zu verlassen, bestätige bitte in deiner Reviewer Note, dass du die Satzung über den Schutz des Baumbestandes der zuständigen Stadt oder Gemeinde kennst und nicht gegen eine Auflage und oder Regelung verstoßen hast.

Cachebehälter: Vermessungspunkt (Warum das keine gute Idee ist!)

Es gibt einige Shops, die u.a. auch offizielles Vermessungsmaterial als Geocachebehälter vermarkten. Schöne Idee, die auch hin und wieder in Feld und Flur zu finden ist, aber grundsätzlich ist davon abzuraten einen solchen Behälter einzusetzen. Das Einbringen von Vermarkungsmaterial für Vermessungs und Grenzpunkte obliegt laut Gesetz den öffentlichen Vermessungsstellen wie z.B Katasterämtern, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren. Die Veränderung solcher Marken ist eine Ordnungswidrigkeit nach §9 NVermG und gilt in den anderen Bundesländern analog. Siehe: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/4976b9e6-5250-3248-95fc-6489eef925da

Wenn beim Geocaching solche Markierungen gesetzt werden, ist das per se gesetzwidrig und ermutigt Geocacher/innen dazu ggf. auch wenn der Cache keine solche Vermessungsmarke ist,  "echte" Vermessungspunkte, die millimetergenau vermessen sind, zu bewegen oder zu entfernen. Also bitte nicht als Cachekontainer verwenden.

Cacheserien "Powertrails"

Ob und bei welcher Anzahl von Caches einer Serie eine explizite schriftliche Erlaubnis im Reviewprozess vorgelegt werden muss, entscheidet das Nord-Team an Hand von Lage, Infrastruktur und Art der Caches.

Durch die Vorlage einer entsprechenden Erlaubnis soll vermieden werden, dass bereits jetzt bestehende Sperrzonen in einigen Gebieten weiter ausgedehnt werden oder neue Sperrzonen entstehen.

Caches einer Serie, die innerhalb von Schutzgebieten liegen, werden nur freigeschaltet sofern eine Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt.

Cacheserien / "Powertrails" mit erhöhtem Konfliktpotential

Auf Grund der vergangenen Ereignisse bezügliche Paddeltrails in Deutschland ist für solche Powertrails eine präzise, detaillierte Erlaubnis der zuständigen Behörden/Eigentümer einholen.

Das bedeutet im Detail:

Bei der Einholung der Erlaubnis:

  • ist dein zuständiger Reviewer*in immer in CC zu setzten
  • Die Behörde wird in der Anfrage auf Erlaubnis darauf hingewiesen, dass bei solch einem Powertrail immer Schäden in und an der Natur sowie an Eigentum entstehen und das Hinweise in den Cachebeschreibungen dies nicht verhindern werden/können.
  • Die erteilte Erlaubnis ist im Original und vollständig (nicht nur Auszüge) deinem zuständigen Reviewer*in zu übermitteln.

Die Erlaubnis für den geplanten Powertrail muss beinhalten:

  • Die Anzahl der Caches die erlaubt werden 
  • Welche Aktivität für das Finden der Dosen ausgeübt werden darf, z.B. paddeln, angeln, klettern etc.
  • Für welchen Bereich die Erlaubnis der Zuständigen Behörde ausgestellt wird.

Weiterhin gibt es einige Auflagen für solche Powertrails:

  • Keine Caches in Biotopen sowie allen Schutzgebiete
  • Keine Caches die ein durchqueren von Biotope sowie allen Schutzgebieten provozieren
  • Die Caches müssen so platziert werden, dass ein Loggen von Land aus nicht möglich ist, sodass sich Landeigentümer nicht gestört fühlen. Andernfalls ist die Erlaubnis von jedem Landeigentümer notwendig.


Challenge-Caches

Kriterien für einen zulässigen Challenge-Cache findet hier: https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=127&pgid=206

  • Challenge-Caches, die auf einen definitiven Fund bei Cito-Events, Mega-Events und Giga-Events aufbauen, können in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht mehr gepublished werden.

          Hintergrund: https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=127&pgid=206

Events

Events während einer öffentlichen Veranstaltung

  • Werden nicht gepublished, einzige Ausnahme sind „Weihnachtsmarkt-Events“, diese sind ein „Geschenk“ der deutschen Reviewer an die Community.

Eventstacking

  • Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kurzer Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies entspricht nicht dem Sinn eines Geocaching-Events.

Events in Naturschutzgebieten und Biotopen

  • In Naturschutzgebieten und Biotopen sind Veranstlatungen oft keine gute Idee. Sie sind mit Störungen verbunden. In einigen Naturschutzgebieten sind Veranstaltungen vollständig verboten, in anderen sind nur kleine Veranstaltungen erlaubt. Oft sehen Satzungen oder Verordnungen zum jeweiligen Naturschutzgebiet vor, dass die Unterer Naturschutzbehörde einer Veranstlatungen vorher dieser zustimmen muss.

Inklusion 

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört.
Überdenke beim Erstellen eines Caches in wie weit dieser inklusiv ist.
Setzt ggf. Hinweise im Listing, so dass es für Menschen mit Handicap einfacher wird herauszufinden welche Caches für sie machbar sind. (z.B. Barrierefreiheit, Audioelement und so vieles mehr)

Kritische Orte für Geocaches

Kritische Orte werden im Alltag oftmals nicht sofort als solche wahrgenommen. Zu kritischen Orten gehören unter anderem: Flughäfen, Autobahnbrücken, Bahnhöfe, infrastrukturelle Einrichtungen, Polizeidienststellen, militärische Sicherheitseinrichtungen, Regierungsviertel, Botschaften (https://www.geocaching.com/play/guidelines#restrictedareas)

Solltest Du einen Cache an einem solchen Ort legen wollen, denke bitte darüber nach, ob das wirklich ein guter Ort für einen Cache ist. Es gab in Deutschland schon diverse Polizeieinsätze an solchen Orten. Bedenke bitte die Folgen, wenn unbeteiligte Personen hier Cacher und deren Treiben beobachten.
Die Polizei ist verpflichtet, Sicherheitsbedenken auszuräumen und kann eventuell anfallende Kosten dafür umlegen, die Cacheowner sind schnell ermittelt.
Du musst auch damit rechnen, dass eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers erforderlich ist, damit der Cache freigeschaltet werden kann.

(*Die Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)

Autobahnraststätten

Caches in der Nähe der Fahrbahn der Autobahn sowie der Auf- und Abfahrt (der Bereich vor oder nach den Parkplätzen) werden von der Polizei kritisch gesehen. Möchtest Du dennoch dort einen Cache verstecken, besorge Dir einen Nachweis, dass die zuständige Verwaltung einverstanden mit der Platzierung des Caches an diesem Ort ist.


Nachtcaches

Ein Nachtcache stellt eine besondere Belastung der Natur dar. Oft ist es so, dass Störungen unbewusst und ohne jede böse Absicht geschehen. Vielmehr liegt der Grund in fehlender Erfahrung und Unwissenheit.

Um sicherzustellen, dass die Belange des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt worden sind, ist für Nachtcaches eine Erlaubnis, ausgestellt von der unteren Naturschutzbehörde (zwingend bei Nachtcaches für die Naturschutzgebiete oder Biotope durchquert werden müssen) oder dem zuständigen Jagdpächter oder Forstbeamten, zu beschaffen und vorzulegen. Bei einer mündlichen Einwilligung bitte E-Mailadresse und/oder Namen und Telefonnummer der Person angeben, die die Erlaubnis erteilt hat.


Naturschutzgebiete / Biotope

In Schutzgebieten ist zu klären, was dort erlaubt ist und was nicht. Der Schutzzweck selbst ist leider in den Karten nicht verzeichnet. Er kann in der entsprechenden Verordnung nachgelesen werden. Bei einem Cache in einem Schutzgebiet bestätige bitte, dass der Cache vom Weg aus erreichbar ist und vor Ort keine Schilder stehen, die den Zugang zum Cacheversteck verhindern.

Nimm bitte außerdem in deinem Listing einen Passus mit auf, dass der Cache in einem Schutzgebiet liegt, und der Weg nicht verlassen werden darf.

Handelt es sich um mehrere Caches, von denen einer oder mehrere Caches im Naturschutzgebiet oder Biotop liegen, bringe bei der Unteren Naturschutzbehörde in Erfahrung, ob diese mit Caches in den geschützten Bereichen einverstanden ist, selbst wenn sie häufiger aufgesucht werden (das gilt auch für Caches direkt am Weg).

Hintergrund:

Schutzgebiete sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützte Bereiche. Niemand darf Handlungen in einem solchen Schutzgebiet begehen, die diese zerstören oder sonst erheblich beeinträchtigen können. Keine Verordnung, Satzung oder Einzelanordnung braucht vorauszugehen, um dieses Verbot - wie etwa bei Naturschutzgebieten oder Naturdenkmalen - gebietsbezogen zu konkretisieren. Die bloße Existenz des Schutzgebietes, wo immer es sich auch befindet, genügt, um den besonderen Schutz auszulösen.

Bei Caches, die in solchen Gebieten aber außerhalb der Wege liegen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Falls Dein Cache nicht direkt an einem offiziellen Weg liegt, verlege ihn bitte entsprechend. Unmarkierte Trampelpfade, Holzrückewege usw. sind keine offiziellen Wege.
    Groundspeak hat dabei die Faustregel, dass Du mit einem Bein auf dem Weg verbleibend, den Cache erreichen kannst.

  2. Bringe bei der unteren Naturschutzbehörde in Erfahrung, ob die Platzierung des Caches am vorgesehenen Ort (dieser kann z.B. mit http://www.flopp-caching.de/ gezeigt werden) mit dem Schutzzweck in Einklang zu bringen ist und dir eine Platzierung aus der Sicht des Naturschutzes gestattet ist. Den öffentlichen Informationsquellen kann diese Information in der Regel nicht entnommen werden. Eine entsprechende Erlaubnis kannst Du in deine Reviewernote reinkopieren, ein Bild davon einstellen, oder/und die Kontaktdaten des Ansprechpartners bei der Unteren Naturschutzbehörde mitteilen, der die Erlaubnis erteilt hat.

Wo steht, was in Naturschutzgebieten erlaubt ist?

Neben den Bundesnaturschutzgesetz hat jedes Bundesland ein eigenes Naturschutzgesetz, in denen weitere Punkte erfasst sind. Speziell für jedes Naturschutzgebiet, jeden geschützten Landschaftsbestandteil und einige Naturdenkmale gibt es daneben Satzungen und Verordnungen. Diese beschreiben (jedenfalls die neueren) was geschützt ist und was konkret verboten ist. Die Wegepflicht gilt bei fast allen. Es gibt auch Naturschutzgebiete, in denen Geocaching verboten ist. In Niedersachsen finden sich die Verordnungen und Satzungen für Naturschutzgebiete auf den Seiten des Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/schutzgebiete/die_einzelnen_naturschutzgebiete/die-naturschutzgebiete-niedersachsens-45299.html). In Schleswig-Holstein findet ihr Beschreibungen unter http://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/lanis/schutzgebiete/nsg/bis/nsg.html - die Satzungen werdet ihr im Internet suchen müssen.

Eine Übersicht über den Verlauf von Biotopsgrenzen kannst Du hier entnehmen:

  • Schleswig Holstein:

http://www.schleswig-holstein.de/biotope

  • Niedersachsen:

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/umweltkarten/?topic=Natur&lang=de&bgLayer=TopographieGrau&layers=LandesweiteBiotopkartierung&X=5857800.00&Y=492725.00&zoom=5

  • Hamburg

https://www.hamburg.de/schutzgebietskarte/ oder http://geoportal-hamburg.de/schutzgebiete/

Informationsseiten zu den gesetzlich geschützten Biotopen:

  • Schleswig Holstein:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/E/eingriffsregelung/nfl12_Eingriffsregelung_01_natur_04_biotope.html

  • Bremen:

https://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen213.c.23878.de

  • Hamburg

https://www.hamburg.de/biotopschutz/

  • Niedersachsen:

http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/weitere_den_naturschutz_wertvolle_bereiche/biotopkartierung/kartierte-biotope-in-niedersachsen-8871.html

https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/veroeffentlichungen/gesetzlich-geschuetzte-biotope-und-landschaftsbestandteile-in-niedersachsen-91928.html

Eine Übersicht über Naturschutzgebiete findest Du hier:

https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=de

Knicks/Wallhecken in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein zählen Knicks zu den Biotopen, die Definition hierzu kannst du hier nachlesen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/E/eingriffsregelung/nfl12_Eingriffsregelung_01_natur_04_biotope.html

Bestätige bitte , dass der Cache vom Weg aus erreichbar ist und vor Ort keine Schilder stehen, die den Zugang zu der Stelle verhindern.
Nimm bitte außerdem in deinem Listing einen Passus mit auf, dass der Cache in einem Biotop liegt, und der Weg nicht verlassen werden darf!
Alle sonstigen naturschutzrechtlichen Bestimmungen finden auch hier ihre Anwendung. 


Rätsel: Bildersuche / Objektsuche als Mystery – „Finde mich“ Caches

Die Bedingungen für solche Rätsel wurden von Geocaching HQ konkretisiert: Es müssen aus dem Listing erkennbare Hinweise für den Standort der gesuchten Objekte vorhanden sein.  
Das Suchgebiet ist klar einzuschränken, in dem z.B. ein Straßenname oder ein Park genannt wird, in dem das Objekt zu finden ist. Ebenfalls muss eindeutig sein, welches Objekt zu finden ist.  
Setzt der Lösungsweg eine weitflächige Suche voraus, kann ein solcher Cache nicht veröffentlicht werden.


Schrauben und Nägel

Schraube oder Nagel als Befestigung in einem Baum bedeutet eine Sachbeschädigung (je nach Baum können das mehrere tausend Euro sein). Jeder Baum hat einen Besitzer. Weiterhin können Schrauben oder Nägel einen potentiellen Schaden im Sägewerk bedeuten, bzw. Kapitalverlust, wenn Bäume aussortiert werden müssen, weil der Metalldetektor angeschlagen hat.

Beschädigung von fremdem Eigentum verstößt grundsätzlich gegen die Guidelines.


Schulgelände

Schulen gehören zu den Orten, die in den Guidelines als problematische Orte definiert werden. Es ist danach ausreichend, wenn der Cache nur in der Nähe eines solchen Ortes ist. (https://www.geocaching.com/play/guidelines#accessible](https://www.geocaching.com/play/guidelines#accessible) Vor diesem Hintergrund bitten wir darum zu überlegen, ob das Versteck auf /an einem Schulgelände gut gewählt ist.

Eine Veröffentlichung kann an diesen Stellen nur mit einem vorliegenden Einverständnis der Schulleitung erfolgen. Diese kann ein schriftliches Einverständnis als Foto in der Reviewernote mit hochgeladen werden. Bei einem mündlichen Einverständnis ist der Name des Ansprechpartners mit Kontaktinformationen zu hinterlegen. Eine mündliche Erlaubnis wird i.d.R. von uns verifiziert.

Warum wir insbesondere bei Schulen auf diesen Teil der Guidelines achten:

Stelle Dir z.B. einen einzelnen männlichen Cachesucher vor, der im Gebüsch herumstochert, und wie das auf dort anwesende Kinder und Aufsichtspersonen wirken mag. Letztlich gibt es eine ähnliche Problematik wie bei Spielplätzen.


Spielplätze

Laut Richtlinien spricht nichts gegen einen Cache auf einem Spielplatz und wir werden die Caches deswegen auch nicht aufhalten.

Trotzdem möchten wir Euch bitten, darüber nachzudenken, ob das wirklich ein guter Ort für einen Cache ist. Stelle Dir dabei z.B. einen einzelnen männlichen Cachesucher vor, der im Gebüsch herumstochert, und wie das auf dort anwesende Kinder mit ihren Eltern wirken mag. Spielplätze sind im Allgemeinen dazu da, dass Kinder dort ungestört und ungefährdet spielen können. Bitte seid euch im Klaren, dass es Cacher geben wird, die durchaus verärgert sind, wenn Caches auf Spielplätzen versteckt werden, und dieses beim Loggen Deines Cache zum Ausdruck bringen werden.

Wenn Ihr dennoch unbedingt einen Cache auf /an einem Spielplatz legen möchtet, prüft bitte auch, ob Erwachsene (Begleitpersonen ausgenommen) überhaupt auf den Spielplatz dürfen bzw. eine Sondernutzung wie Geocaching erlaubt ist. Beachte dazu bitte die Beschilderung vor Ort sowie die entsprechenden Satzungen der zuständigen Kommune.


Stationen physical (gegenständlich) / virtual (virtuell)

Physical (gegenständlich) ist eine Station immer dann, wenn vor Ort etwas angebracht, versteckt oder aufgemalt ist.

Virtual (virtuell) ist eine Station, wenn etwas bereits vorhandenes genutzt wird um etwas abzulesen, zu zählen oder zu interpretieren ist.

Einzelne Reflektoren und UV-Markierungen, die eine Wegführung markieren, gelten als virtual Stations. Alles darüber hinaus wird als physical Station gewertet.


Steinmauern

Steinmauern (speziell Trockenmauern) sind als Cacheversteck generell ungeeignet. Das Problem ist, dass die Suchenden alle möglichen Steine heraus ziehen und dadurch die Mauer zerstört wird. Wenn es sich um eine solche Mauer handelt, verstecke deinen Cache bitte anders.

Untere Naturschutzbehörden

In verschiedenen Konstellationen wird erwartet, die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zu erhalten. Dazu ein kleiner Überblick, wo diese Ansprechpartner gefunden werden können:

Niedersachsen: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/unb-liste-43435.html

Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/N/naturschutz/natschutz_allgem_02_Ansprechpartner.html (Es gibt leider keine Seite, die die Kontaktadressen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sammelt - bitte selbst ermitteln.)

Hamburg: https://www.hamburg.de/naturschutz/3285176/artikel-start-naturschutz/

Bremen: https://www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/natur/kontakte-bremer-naturschutzbehoerde-31991

Verkehrsinseln / Mittelinseln eines Kreisverkehrs

Caches auf Verkehrsinseln und auf Mittelinseln eines Kreisverkehrs sind nicht möglich, denn wir dürfen keinen Geocache publishen, der gegen bestehendes Recht verstößt.

Hintergrund:

In der StVO gibt es einen Paragraphen, der sich mit Fußgängern beschäftigt:

§25 "Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen." Damit ist klargestellt, wo der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber grundsätzlich Verkehrsflächen für einen Fußgänger sieht.

§ 25 Abs. 3 StVO regelt (der Cacher muss ja auch über eine Fahrbahn gehen, um zur Verkehrsinsel zu gelangen), wie Fahrbahnen zu überqueren sind. § 25 Abs. 3 StVO entnehme ich, wie Fahrbahnen an Kreuzungen (die es sinnlogisch bei jedem Kreisverkehr gibt) zu überschreiten sind. Ein Verstoß gegen a) und/oder b) stellt eine verwarnungspflichtige Ordnungswidrigkeit dar.